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Wenn gegen COVID-19 geimpft werden soll, jedoch kein Impfbuch des zu Impfenden vorliegt, bietet diese Impfbescheinigung Abhilfe. Hier können die beiden für die Erstimmunisierung notwendigen Impfungen eingetragen werden. Die Bescheinigung hat dieselbe Farbe wie das Impfbuch und kann in dieses eingelegt oder eingeheftet werden.