Bezug nur durch Tierärzte möglich!
Aufgrund einer EU-Regelung muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend reisen, grundsätzlich ein sogenannter EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Der Pass muss den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Das Dokument ist nur gültig, wenn es dem Tier eindeutig zugeordnet werden kann: Das Tier muss also mittels Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 29.12.2014 darf nur noch dieser neu gestaltete EU-Heimtierausweis verwendet werden! Tierbesitzer können den Heimtierausweis beim niedergelassenen Tierarzt erwerben.
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